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Persönliche Schutzausrüstung
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAb wann mit zum Einsatz ?56 Beiträge
AutorCars8ten8 V.8, Erwitte-Stirpe / NRW429229
Datum24.09.2007 14:28      MSG-Nr: [ 429229 ]12972 x gelesen

Wenn ich das richtig im Kopf behalten habe, darf man ja auch Dritte zur hilfeleistung herranziehen. Ob das jemand ist der garnix mit der Feuerwehr zu tun hat oder halt jemand der in der Grundausbildung steckt und eine komplette PSA besitzt.
Also ich rede jetzt von einfachen Aufgaben( Unfallstelle absichern, Fegen, Schläuche wieder einrollen, oder Schlauchbrücken legen, etc)



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