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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAb wann mit zum Einsatz ?56 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY429232
Datum24.09.2007 14:33      MSG-Nr: [ 429232 ]12859 x gelesen

Geschrieben von Carsten Vogel Wenn ich das richtig im Kopf behalten habe, darf man ja auch Dritte zur hilfeleistung herranziehen. Ob das jemand ist der garnix mit der Feuerwehr zu tun hat oder halt jemand der in der Grundausbildung steckt und eine komplette PSA besitzt.
Also ich rede jetzt von einfachen Aufgaben( Unfallstelle absichern, Fegen, Schläuche wieder einrollen, oder Schlauchbrücken legen, etc)


Hallo Carsten,

ganz klar darf man das, aber eigentlich nur der Einsatzleiter. Und der wird sich das sicher 2 oder 3 mal überlegen, ob er das tut.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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