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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | In Feuerwehr einklagen | 27 Beiträge | ||
| Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 429244 | ||
| Datum | 24.09.2007 15:07 MSG-Nr: [ 429244 ] | 8625 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton Kastner dann hat er, zumindest bei uns in der Gemeinde, ein kleines Problem. Dann hat er eigentlich auch bei Euch in der Gemeinde kein Problem. Das bayerische Feuerwehrgesetz schreibt zwar, daß die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in der Regel vom Feuerwehrverein gestellt werden, es schreibt aber nicht, daß eine Mitgliedschaft im Verein hierzu zwingend erforderlich ist. Weiterhin heißt es, daß alle geeigneten Gemeindebewohner zwischen 18 und 60 Feuerwehrmann/frau spielen dürfen. mkg Werner | ||||
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