News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaIn Feuerwehr einklagen27 Beiträge
Autorwern8er 8n., reischach / bayern429244
Datum24.09.2007 15:07      MSG-Nr: [ 429244 ]8625 x gelesen

Geschrieben von Anton Kastnerdann hat er, zumindest bei uns in der Gemeinde, ein kleines Problem.

Dann hat er eigentlich auch bei Euch in der Gemeinde kein Problem. Das bayerische Feuerwehrgesetz schreibt zwar, daß die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in der Regel vom Feuerwehrverein gestellt werden, es schreibt aber nicht, daß eine Mitgliedschaft im Verein hierzu zwingend erforderlich ist.


Weiterhin heißt es, daß alle geeigneten Gemeindebewohner zwischen 18 und 60 Feuerwehrmann/frau spielen dürfen.


mkg

Werner



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.113


In Feuerwehr einklagen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt