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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ab wann mit zum Einsatz ? | 56 Beiträge | ||
Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 429247 | ||
Datum | 24.09.2007 15:15 MSG-Nr: [ 429247 ] | 12947 x gelesen | ||
Hallo Carsten, da gibt es wohl in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Auffassungen bzw. Regelungen. Wie schon geschrieben, hier sollte dir deine Wehrführung Auskunft geben können. dann aber nur außerhalb des gefahrenbereichs). Ist in dem Zusammenhang eine gern getätigte Aussage, auch wenn es darum geht ob man Minderjährige mit in den Einsatz nehmen soll. Meiner persönlichen Meinung nach beginnt im Einsatz der Gefahrenbereich beim Verlassen der Fahrzeugbox mit SoSi. "Gefahrenbereich" an sich ist ohnehin schwer zu definieren. Die Regelung bei uns: Einsatzteilnahme ab 18, mit abgeschlossener Trupmannausbildung. Kein Einsatz auf Erstangreifern und Sonderfahrzeugen ( RW, GW-G usw. ). Mitfahrt auf Erstangreifer frühestens als ausgebildeter AGT, im Einzelfall entscheidet die Wehrführung. Bei ausgeprägtem Heißdüsenverhalten nach Alarmierung ( Verhalten auf der Anfahrt mit Privat-PKW ) wird auch schon mal mit Entzug des FME gedroht ( Durchsetzung war aber m.W. bisher noch nicht nötig ). Gruß Marc | ||||
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