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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ab wann mit zum Einsatz ? | 56 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 429299 | ||
Datum | 24.09.2007 18:14 MSG-Nr: [ 429299 ] | 12867 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Stefan Brüning Das ist möglich, aber nicht das sinnvolle Mittel der Wahl. Ohne jetzt in die einzelnen Brandschutzgesetze der Länder zu gucken, aber ich bezweifle, dass man für die genannten Aufgaben unbeteiligte Dritte heranziehen darf. Das geht nämlich meist nur, wenn die Feuerwehr es aus irgendeinem Grund nicht selber machen kann und es so dringend ist, dass man keine Zeit hat, auf nachrückende Kräfte zu warten. und ob das bei Fegen, Schläuche einrollen der Fall ist, habe ich meine Zweifel. Außerdem kann man für sowas doch ne FF alarmieren ;-) @Carsten Ruhig bleiben, Nerven behalten. Das mitten in der Nacht zum Fehlalarm aufstehen kommt noch früh genug ;-) Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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