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Bayrisches Feuerwehrgesetz
Landesfeuerwehrverband
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY429609
Datum26.09.2007 09:04      MSG-Nr: [ 429609 ]94428 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Magnus Hammerl Der Ministerrat hat gestern den Entwurf zur Änderung des BayFwG beschlossen. Nach durchgeführter Verbandsanhörung wird der Gesetzentwurf jetzt zur weiteren Behandlung an den Landtag weitergeleitet.

    Hallo Magnus,

    das hat Noch-Innenminister Dr. Beckstein auch so auf der Verbandsversammlung in Bad Gögging gesagt.
    Aber, bis das neue Gesetz alle Hürden im Landtag genommen hat und in Kraft tritt, kann noch eine gehörige Zeit vergehen. Seitens des LFV Bayern gibt es noch einige Änderungswünsche und die verschiedenen Parteien können auch noch eingreifen.
    Außerdem gibt es bis zum Winter nicht mehr viele Sitzungen im Landtag wg. des Kabinettswechels.
    Ich gehe davon aus, dass das neue Gesetz erst im Sommer 2008 in Kraft tritt.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    FF Mühlhausen

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