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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Gesetzliche Unfallversicherung
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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAusbildung zurück
ThemaSelbstretten mit dem Feuerwehrsicherheitsgurt88 Beiträge
AutorSven8 R.8, Brakel / NRW429795
Datum27.09.2007 10:33      MSG-Nr: [ 429795 ]40925 x gelesen
Infos:
  • 29.09.07 PA und Absturzsicherung untersuchung der hvbg
  • Themengruppe:
  • Leinen, Seile, Knoten, Stiche

  • Hallo

    Naja IDF oder Minsiterium nicht. Dazu steht nirgendwo was aber die Unfallkasse hat da was erlassen schimpft sich UVV Feuerwehr: GUV-V C 53
    In der gibts was dazu und zwar dies hier:
    Geschrieben von ---UVV---
    Abseilübungen
    § 22. Rettungs- und Selbstrettungsübungen sind so durchzuführen, dass die Übenden nicht gefährdet werden.
    Zu § 22:
    Verletzungen werden z.B. vermieden, wenn
    ? Abseilübungen nur bis zur Höhe von 8 m durchgeführt werden und
    eine Sicherungsleine angelegt wird,
    ? vor Abseilübungen aus den zulässigen Höhen Gewöhnungsübungen
    aus geringeren Höhen, beginnend bei Geschosshöhe, durchgeführt
    werden.
    Vgl. auch GUV-Regel ?Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen
    gegen Absturz? (GUV-R 198, bisher GUV 10.4), GUV-Regel ?Einsatz von
    persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen?
    (GUV-R 199, bisher GUV 20.28), GUV-Information ?Haltegurte und Verbindungsmittel
    für Haltegurte? und FwDV 1/2 ?Technische Hilfeleistung und
    Rettung?.




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