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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaFUnkmelderschleifen19 Beiträge
AutorFran8k H8., Altenstadt / Hessen429906
Datum27.09.2007 19:21      MSG-Nr: [ 429906 ]13764 x gelesen

Hallo,

jetzt bringst du leider etwas durcheinander.
Der Ortkenner bestimmt innerhalb eines BUNDESLANDES den Landkreis. Kurzes Beispiel aus Hessen : Die Stadt Frankfurt hat die Kenner 07, 08, der Vogelsbergkreis die 47,48,49, der Wetteraukreis die 54,55 und 56.
Alle Schleifen im Wetteraukreis fangen z.B. mit 54 an, die Schleifen im Vogelsbergkreis mit 48. Die Schleifen lassen sich also innerhalb eines Bundeslandes eindeutig zuordnen. Es gibt in den Alarmierungschleifen KEINE Zuordnung des Bundelandes. Die 5-Ton Folgen können also innnerhalb der BRD mehrfach vorkommen.

So, nun zum FMS.
So sind die Kennungen in Hessen aufgebaut :Die Erste Ziffer einer FMS Kennung ist die Organisation, z.B. 1=Polizei, 6=Feuerwehr. Die zweite Ziffer ist das Bundesland, z.B. 3=Bayern oder 7=Hessen.
Die dritte und vierte Ziffer ist wieder der Ortskenner und das ist der gleiche wie wir ihn schon bei den 5-Ton Folgen hatten. Also z.B. die 48 für den Vogelsbergkreis oder die 54 für den Wetteraukreis.

Wenn es jetzt so wäre das es den Ortskenner innerhalb eines Bundeslandes mehrfach geben würde, könnte es ja z.B. vorkommen das zwei Fahrzeuge aus verschiedenen Landkreisen eines Bundelandes die gleiche FMS-Kennung hätten.

gruß,
Frank



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