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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | Werbung im Internetauftritt der Feuerwehr | 12 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 430042 | ||
Datum | 28.09.2007 13:26 MSG-Nr: [ 430042 ] | 6111 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M@yer Ich erkenne aber jetzt in diesem Beispiel keine Bedenken im rechtlichen Sinne. Rechtlich gesehen dürfte diese Werbung harmlos sein. Eventuell Beihilfe durch Unterlassen im Bereich des Arzneimittelgesetzes!? Nach 4 Wochen m. E. schon denkbar! Das OLG Hamburg oder Berlin hat m. W. hierzu schon ein Urteil gefällt, wo nach 10 Tagen bereits eine Mitverantwortung beim Betreiber der HP bejaht wurde. Ging damals aber mehr um Verstöße gegen das StGB - §86 und 86a durch den Verkauf von indizierten CD's. Ist m. E. aber ähnlich zu sehen. Gegen welche Vorschrift verstoßen wird ist ja grundsätzlich mal egal! Gruß Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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