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Strafgesetzbuch
RubrikFeuerwehr + Internet zurück
ThemaWerbung im Internetauftritt der Feuerwehr12 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW430042
Datum28.09.2007 13:26      MSG-Nr: [ 430042 ]6111 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M@yerIch erkenne aber jetzt in diesem Beispiel keine Bedenken im rechtlichen Sinne. Rechtlich gesehen dürfte diese Werbung harmlos sein.

Eventuell Beihilfe durch Unterlassen im Bereich des Arzneimittelgesetzes!?

Nach 4 Wochen m. E. schon denkbar! Das OLG Hamburg oder Berlin hat m. W. hierzu schon ein Urteil gefällt, wo nach 10 Tagen bereits eine Mitverantwortung beim Betreiber der HP bejaht wurde. Ging damals aber mehr um Verstöße gegen das StGB - §86 und 86a durch den Verkauf von indizierten CD's. Ist m. E. aber ähnlich zu sehen. Gegen welche Vorschrift verstoßen wird ist ja grundsätzlich mal egal!

Gruß

Jürgen


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