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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Selbstretten mit dem Feuerwehrsicherheitsgurt | 88 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 430121 | ||
Datum | 28.09.2007 19:54 MSG-Nr: [ 430121 ] | 40660 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Ingo Horn Genau das ist der paradoxe Punkt, von dem ich nicht weiß, wie er zu bewerten ist.. darf ich eine Maßnahme, die nur bei lebensbedrohlicher Zwangslage durchzuführen ist, ohne lebensbedrohliche Zwangslage üben? ;). Und ich verstehe eure "Verklemmtheit" nicht. Für was taugt HuPF 1&4 (bzw. EN...)? Sie ist keine Hitzeschutzbekleidung und erlaubt den Aufenthalt in Hitzeklimaten nur für sehr begrenzte Zeit. Aber das Zeitfenster kann ausreichend sein! Und beübt wird das auch noch...? Und nun, warum keine "Notabseilung" üben? (die ich genau so "hintersichere", wie das Potenzial eines befeuerten Containers) mkg hwk | ||||
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