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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaAlkoholisierter Fahrer55 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW430158
Datum29.09.2007 08:33      MSG-Nr: [ 430158 ]17363 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerEs sollten nur die ganz normalen Verfahrenabsläufe eingehalten werden (d.h. Unschuldsvermutung gilt bis zum Abschluß des strafechtlichen Verfahrens, Disziplinares Verfahren wird eingeleitet und ruht mit paralleler Beurlaubung bis Abschluß des strafrechtlichen Verfahrens, Entscheidung über disziplinare Maßnahmen nach Abschluß des strafrechtlichen Verfahrens, Wertung der Gesamtumstände im Rahmen des disziplinaren Verfahrens,...).

Na ja! Wobei es das Diziplinarrecht im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr ja nicht gibt! Ein Anlehnung bei der Durchführung irgendwelcher ähnlicher Ersatzmaßnahmen halte ich aber auch für gut. Was den Beamten Recht ist, sollte dem Freiwilligen Feuerwehrmann Billig sein.

so long

Jürgen


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