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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anschluss von Tauchpumpe am zivilen Stromnetz zulässig? | 18 Beiträge | ||
Autor | Maxi8mil8ian8 K.8, Preetz / Schleswig-Holstein | 430260 | ||
Datum | 29.09.2007 17:00 MSG-Nr: [ 430260 ] | 6798 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Ralf Cremer was versteht Uhr unter "eingebautem Schutzschalter"? Ich vermute mal, er meint damit einen FI-Schutzschalter. In der FwDV 1 steht dazu: "-Elektrische Leitungen sollen nur an den Stromerzeuger der Feuerwehr angeschlossen werden" .. "-Sofern im Einzelfall eine netzabhängige Spannungsversorgung benutzt werden muss, ist die elektrische Leitung über eine ortsveränderliche Schutzeinrichtung (DI-Schutzstekker entsprechend DIN VDE 0661), die mindestens die Schutzart IP44 (Spritzwasserschutz) besitzt, am Netz anzuschließen" Wobei ich nicht weiss, ob eine regelmäßige Benutzung der Tauchpumpe ein "Einzelfall" ist, und ob ein integrierter FI-Schutzschalter dem "DI-Schutzstekker" gleichzusetzen ist? Mfg. Max | ||||
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