alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Feuerwehrdienstvorschrift
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAnschluss von Tauchpumpe am zivilen Stromnetz zulässig?18 Beiträge
AutorMaxi8mil8ian8 K.8, Preetz / Schleswig-Holstein430260
Datum29.09.2007 17:00      MSG-Nr: [ 430260 ]6798 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Ralf Cremerwas versteht Uhr unter "eingebautem Schutzschalter"?
Ich vermute mal, er meint damit einen FI-Schutzschalter.

In der FwDV 1 steht dazu:

"-Elektrische Leitungen sollen nur an den Stromerzeuger der Feuerwehr angeschlossen werden"
..
"-Sofern im Einzelfall eine netzabhängige Spannungsversorgung benutzt werden muss, ist die elektrische Leitung über eine ortsveränderliche Schutzeinrichtung (DI-Schutzstekker entsprechend DIN VDE 0661), die mindestens die Schutzart IP44 (Spritzwasserschutz) besitzt, am Netz anzuschließen"

Wobei ich nicht weiss, ob eine regelmäßige Benutzung der Tauchpumpe ein "Einzelfall" ist, und ob ein integrierter FI-Schutzschalter dem "DI-Schutzstekker" gleichzusetzen ist?

Mfg.
Max



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.099


Anschluss von Tauchpumpe am zivilen Stromnetz zulässig? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt