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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anschluss von Tauchpumpe am zivilen Stromnetz zulässig? | 18 Beiträge | ||
Autor | Maxi8mil8ian8 K.8, Preetz / Schleswig-Holstein | 430266 | ||
Datum | 29.09.2007 17:13 MSG-Nr: [ 430266 ] | 6644 x gelesen | ||
Sorry, habe eben gesehen, dass zumindest der 2. Absatz in der neuen FwDv 1 geändert wurde. Demnacht reicht ein 30mA-Fi, und es steht da nicht (abgesehen von der auf ip54 gesteigerten Schutzart), wie und wo dieser ausgeführt sein muss.. Das mit dem "in Ausnahmefällen" hat jedoch auch weiterhin Gültigkeit.. | ||||
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