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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Weisungsbefugnis FW vs. Rettungsdienst | 12 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 430390 | ||
Datum | 30.09.2007 15:11 MSG-Nr: [ 430390 ] | 6293 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Meyer Kameraden ist RA und OrgL. Wieso sollte ein Rechtsanwalt den OrGL machen?? Aber ma Spass beiseite, es wäre vielleicht ganz nett den anrückenden Kollegen im RTW ein wenig Arbeit abzunehmen, aber primär sollte sich der Kollege in Blau um seine Aufgabe kümmern weswegen er gerufen wurde. Weiterhin ist zumindest bei uns in Hessen geregelt, dass der erste RTW (also der erste RettAss vor Ort) den OrGL macht bis der alarmierte OrGL eintrifft. (Meist ist der RD eh schneller vor Ort als die Feuerwehr) Zu deiner eigentlichen Frage bin ich der Meinung, man kann nur das machen wozu man gerufen wurde, auch wenn man die nötige Fachkenntnis besitzt. Gruß Flo ** Vereinzelt kommt es bereits jetzt zum Gebrauch von Rechtschreibung, Groß-/Kleinschreibung, Grammatik, Satzzeichen und ähnlichen Dingen, vorzugsweise der deutschen Sprache, in diesem Forum. Es wäre schön, wenn mehr Mitglieder diesem Trend folgen würden! ** | ||||
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