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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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Feuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWeisungsbefugnis FW vs. Rettungsdienst12 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg430397
Datum30.09.2007 16:05      MSG-Nr: [ 430397 ]6020 x gelesen

Hallo Forum, Hallo Florian,

Geschrieben von Florian Schultheis
Aber ma Spass beiseite, es wäre vielleicht ganz nett den anrückenden Kollegen im RTW ein wenig Arbeit abzunehmen, aber primär sollte sich der Kollege in Blau um seine Aufgabe kümmern weswegen er gerufen wurde.
Weiterhin ist zumindest bei uns in Hessen geregelt, dass der erste RTW (also der erste RettAss vor Ort) den OrGL macht bis der alarmierte Or

Generell bi ich der Ansicht wir sollten das machen was erforderlich ist. Das heißt für mich: Wenn die Tätigkeit eines Orgl erforderlich ist, würde ich versuchen den Kollegen abzulösen und als Orgl einzusetzen. In der Fläche hat oft die FW schneller ausreichend Kräfte vor Ort wie der RD.

Geschrieben von Florian Schultheis
Zu deiner eigentlichen Frage bin ich der Meinung, man kann nur das machen wozu man gerufen wurde, auch wenn man die nötige Fachkenntnis besitzt.
Richtig FWA und Orgl. Wenn erforderlich aus dem FW- Einsatz rauslösen.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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