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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Weisungsbefugnis FW vs. Rettungsdienst | 12 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen | 430399 | ||
Datum | 30.09.2007 16:20 MSG-Nr: [ 430399 ] | 6000 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Schultheis Zu deiner eigentlichen Frage bin ich der Meinung, man kann nur das machen wozu man gerufen wurde, auch wenn man die nötige Fachkenntnis besitzt. Man sollte das tun, was dem (den) Patienten am meisten hilft. Das können Feuerwehraufgaben sein, aber auch die OrgL Funktion. Es gibt an einer Einsatzstelle nicht DEN Rettungsdienst und DIE Feuerwehr, sondern ein großes Rettungsteam (mit verschiedenen Schwerpunkten), was zusammenarbeitet. Der FA, der zufällig hauptberuflich Arzt und Notarzt ist, wird sich doch hoffentlich mit der RTW-Besatzung um z.B. das Polytrauma kümmern, und nicht sagen "Ich bin hier Feuerwehrmann, der Rettungsdienst ist schon da, mich geht der Patient nix an!". Generell sind doch solche Situationen eher selten. Wenn man Personal mit speziellen Kenntnissen hat, läßt sich deren "organisationsfremder bzw. -übergreifender" Einsatz auch vorher Regeln. MkG Sascha | ||||
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