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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Weisungsbefugnis FW vs. Rettungsdienst | 12 Beiträge | ||
Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 430525 | ||
Datum | 01.10.2007 10:17 MSG-Nr: [ 430525 ] | 6180 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Meyer Ist der Kamerad, obwohl als FFW im Einsatz dem RD als OrgL weisungsbefugt bis zum eintreffen des regulären OrgL? Ich kenne es so (in NRW), das der OrgL vom Kreis oder der entsprechende Stadt als Org.L offiziell bestellt wird. So ist es zumindest bei mir gewesen, mit Urkunde und Dienstausweis. Ich denke, deine Frage sollte man im Einsatz pragmatisch abhandeln. Wenn der Kollege bei der FW entbehrlich ist und dem RD helfen kann, warum nicht. Ob man dann sofort von "Weisungen" reden muß, weiß ich nicht. Es sollte ein kollegiales Miteinander sein. Dabei ist nicht zu vergessen, ggf. mit dem auf der Anfahrt befindlichen originären OrgL Kontakt aufzunehmen, und ggf. abklären zu können, was bereits veranlasst wurde. Käme es jedoch hart auf hart und mir würde ein "Freizeit-OrgL von der Feuerwehr" blöd kommen, würde ich auf den offiziell benannten OrgL verweisen. Allerdings denke ich, wenn man die Kollgen vom RD kennt, vielleicht auch sonst mit Ihnen zusammenarbeitet, sollte es so Probleme nicht geben. Viele Grüße Marcus Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder! http://www.feuerwehr-rahden.de | ||||
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