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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAb wann mit zum Einsatz ?56 Beiträge
AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW430624
Datum01.10.2007 17:40      MSG-Nr: [ 430624 ]12895 x gelesen

Geschrieben von Henning KochIn welchem Bundesland ist denn aufgrund welcher Vorschrift überhaupt der Gefahrenbereich beim Einsatz von Anwärtern relevant?

Ich denke in allen: UVV Feuerwehr §14:

§ 14. Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete
Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.


Gruß

Dirk



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