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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ab wann mit zum Einsatz ? | 56 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 430635 | ||
Datum | 01.10.2007 18:02 MSG-Nr: [ 430635 ] | 12836 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Das kann so nicht ganz passen, weil der Gefahrenbereich im Absatz 3 von §18 nochmal ausdrücklich und nur für JF-Angehörige (!) genannt wird. Na ja ich denke einmal da wird das FshG gemeint sein. Da steht ja drinne ob man JFA einsetzen darf oder nicht. Denke aber das im Falle eines Falles schon auf den §14 hingewiesen wird. Gruß Dirk | ||||
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