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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ab wann mit zum Einsatz ? | 56 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 430637 | ||
| Datum | 01.10.2007 18:05 MSG-Nr: [ 430637 ] | 12883 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Dirk Brokatzky--- Na ja ich denke einmal da wird das FshG gemeint sein. Da steht ja drinne ob man JFA einsetzen darf oder nicht. Denke aber das im Falle eines Falles schon auf den §14 hingewiesen wird. Für JFA steht es sowohl in der UVV als auch im FSHG, stimmt. Hier ging es aber um Anwärter. Der Unterschied ist hier in der Diskussion offensichtlich wieder untergegangen (nicht nur bei dir)... Gruß, Henning | ||||
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