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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAb wann mit zum Einsatz ?56 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW430637
Datum01.10.2007 18:05      MSG-Nr: [ 430637 ]12883 x gelesen

Geschrieben von ---Dirk Brokatzky--- Na ja ich denke einmal da wird das FshG gemeint sein. Da steht ja drinne ob man JFA einsetzen darf oder nicht. Denke aber das im Falle eines Falles schon auf den §14 hingewiesen wird.

Für JFA steht es sowohl in der UVV als auch im FSHG, stimmt.

Hier ging es aber um Anwärter.

Der Unterschied ist hier in der Diskussion offensichtlich wieder untergegangen (nicht nur bei dir)...

Gruß,
Henning



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