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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAb wann mit zum Einsatz ?56 Beiträge
AutorFlor8ian8 L.8, Pyrbaum / Bayern430647
Datum01.10.2007 18:54      MSG-Nr: [ 430647 ]12933 x gelesen

Ominös finde ich es lediglich derartige Grenzen jenseits des gesunden Menschenverstandes zu schaffen.
Im bayerischen Feuerwehrgesetz ist die Rede von einer Gefahrenzone.
Dies automatisch für den Einsatz an sich zu sehen, halte ich für etwas engstirnig.
z.B.
Ölspur in einer Spielstraße oder auf einem Parkplatz
Dort gehen sicherlich hochgradig für das Leben und die Gesundheit der Einsatzkräfte mit dem Einsatz einher...
Fährt der betreffende 2h später mit 130km/h auf einer Bundesautobahn so würde ich sein individuelles Risiko eine Verletzung zur erleiden in diesem Moment für höher einschätzen.

Ein anderer Punkt ist doch wohl die Frage zu stellen, wo liegt der einsatztaktische Wert dieser Person?
Und brauche ich bei der Spielstraßen "Lage" unbedingt einen hohen einsatztaktischen Wert ?

Haltet doch einfach die Bälle flach.
Im übrigen beziehe ich meine Thesen auf volljährige Feuerwehrangehörige.
Mit Jugendlichen ist das wieder eine andere Geschichte, denn hier haben die Eltern auch ein Stückchen mitzureden und Aufsichtspflicht usw. bla bla bla



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