News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAb wann mit zum Einsatz ?56 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg430656
Datum01.10.2007 19:29      MSG-Nr: [ 430656 ]12807 x gelesen

Guten Abend

Geschrieben von Henning Koch

In welchem Bundesland ist denn aufgrund welcher Vorschrift überhaupt der Gefahrenbereich beim Einsatz von Anwärtern relevant?

Zumindest Bayern erwähnt in seiner "Jugendwartmappe" im Kap. "Einsatz von Feuerwehranwärtern bei Bränden und Technischen Hilfeleistungseinsätzen " (JW 2.26 Seite 8) die "Verteilergrenze":

"Bei Brandeinsätzen ist in der Regel davon auszugehen, dass der Gefahrenbereich spätenstens am Verteiler beginnt"

ist dort zu lesen.

Ansonsten obliegt lt. diesen Ausführungen die Abgrenzung der Gefahrenzone bzw. des Gefahrenbereiches dem verantwortlichen Einsatzleiters.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.123


Ab wann mit zum Einsatz ? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt