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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Anbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ? | 48 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 430777 | ||
Datum | 02.10.2007 11:13 MSG-Nr: [ 430777 ] | 19361 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Manuel Schmidt Atemschutzflaschen unterliegen doch einer Norm? Was hat denn die Norm damit zu tun? Erstens ist die Anwendung der Norm freiwillig, es zwingt also keiner die Hersteller nach einer (harmonisierten) Norm zu bauen. Zweitens würde ich gerne mal sehen, wie du das Flaschenpaket vom Dräger PSS500 (nach EN 137) an einem PSS90 (nach EN 137) befestigst und auch die Kombination eines LA 96-N (EN 137) mit einer Vision 3 Vollmaske (EN 136) würde mich nicht wirklich überzeugen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | ||||
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