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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAnbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ?48 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio430777
Datum02.10.2007 11:13      MSG-Nr: [ 430777 ]19361 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Manuel SchmidtAtemschutzflaschen unterliegen doch einer Norm?
Wieso nicht "Mit unseren PA können sie Atemluftflaschen ach $bestimmter_Norm verwenden, (wenn sie noch folgende zusätzlichen Anforderungen erfüllen)"


Was hat denn die Norm damit zu tun?
Erstens ist die Anwendung der Norm freiwillig, es zwingt also keiner die Hersteller nach einer (harmonisierten) Norm zu bauen.
Zweitens würde ich gerne mal sehen, wie du das Flaschenpaket vom Dräger PSS500 (nach EN 137) an einem PSS90 (nach EN 137) befestigst und auch die Kombination eines LA 96-N (EN 137) mit einer Vision 3 Vollmaske (EN 136) würde mich nicht wirklich überzeugen.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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