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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaTSF'neu' war: Verbesserungsmanagement bei einer Feuerwehr155 Beiträge
AutorJürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern431306
Datum04.10.2007 19:26      MSG-Nr: [ 431306 ]190757 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerÄhm. Da ist zunächst mal der Hauseigentümer in der Pflicht. Es geht um sein Haus.
Wer eben abseits wohnt muß Vorsorge teffen. Dann muß er eben auf eigene Kosten Wasser im Boden vergraben.

Die Gesellschaft kann nicht nach Vollkaskogedanken für alle Fälle vorsorgen.

Brandschutz und Löschwasserversorgung sind eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Und wo es nicht geht, muß man eben das Löschwasser herbeifördern.

Der Hauseigentümer wird da selber nichts machen. Er darf dann aber auch nicht klagen, wenns mal etwas länger dauert.


MkG


Jürgen Dichtl



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