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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | TSF'neu' war: Verbesserungsmanagement bei einer Feuerwehr | 155 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 431309 | ||
Datum | 04.10.2007 19:31 MSG-Nr: [ 431309 ] | 190651 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Dichtl Brandschutz und Löschwasserversorgung sind eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Aber alles hat seine Grenzen. Und wnen die Gemeinde gut ist, dann schreibt sie diese Maßnahmen des Eigentümers schon in die Baugenehmigung hinein bzw. versucht das bei gelegenheit als Auflage umzusetzen. Ich kenne einen Bauerhof, da wurden einfach alte (gereinigte) Heizöltanks im Boden vergraben und diese werden über das Regenwasser von den Dächern der Gebäude befüllt. Dazu zwei A-Sauganschlüsse und fertig. Der Landwirt hat das wohl aus eigenem Antrieb gemacht, nachdem der Hof des Nachbarn niedergebrannt ist wei die 80er Stichleitung (mit entsprechender Verkrustung darin) eben zu wenig (sprich eigentlich gar kein) Wasser her gegeben hat. 30m³ sind zwar auch nicht die Welt, aber für die Erstphase und wenn die AAO mit entsprechenden Fahrzeugen (TLF, SW, LF-TS) paßt, dann sind diese 30 m³ schon viel wert. Geschrieben von Jürgen Dichtl Der Hauseigentümer wird da selber nichts machen. Er darf dann aber auch nicht klagen, wenns mal etwas länger dauert. Eben. Oder er sorgt vor. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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