Ich zitiere mal aus dem entsprechenden Plenarprotokoll (Link zum *.pdf)
Das Risiko ?Feuer? wird sowohl in der Feuerversicherung als auch in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Erhält die Versicherung Kenntnis von einer schuldhaften Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers, so ist diese zur fristlosen Kündigung berechtigt. Wird daher die Verpflichtung zur Installation und Kontrolle von Rauchmeldern als vertragliche Obliegenheit in diesem Sinne angesehen, so führt eine schuldhafte Verletzung dazu, dass der Versicherungsschutz entfällt.
Hierdurch wird deutlich, dass einerseits eine behördliche Kontrolle der Installation von Rauchwarnmeldern und die Überprüfung ihrer Funktionsfähigkeit nicht stattfindet. Jedoch wird fast eine ?Art mittelbarer Zwang? bei den Verpflichteten dadurch ausgeübt, dass erhebliche Haftungs- und Versicherungsfolgen drohen.
Die Praxis wird zeigen, ob die drohenden Haftungs- und Versicherungsfolgen ausreichen werden und eine gesetzliche Kontrolle überflüssig machen. Hierbei ist es besonders wichtig, dementsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.
In RLP läuft dabei eine Übergangsfrist von 5 Jahren.
Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de
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