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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaTSF'neu' war: Verbesserungsmanagement bei einer Feuerwehr155 Beiträge
AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern431660
Datum06.10.2007 16:12      MSG-Nr: [ 431660 ]190632 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerUnd wnen die Gemeinde gut ist, dann schreibt sie diese Maßnahmen des Eigentümers schon in die Baugenehmigung hinein bzw. versucht das bei gelegenheit als Auflage umzusetzen.

Schweres rechtliches Problem!
Die "normalen" kreisangehörigen Gemeinden geben/verweigern im Bauantragsverfahren nur ihr Einvernehmen.
Auflagen kann nur die Genehmigungsbehörde (meist LRA) machen. Jede "Auflage" die eine Gemeinde in einen Beschluß zu einem Bauantrag macht, bedeutet automatisch, daß die Gemeinde dem Bauantrag das Einvernehmen versagt.
Politisch ist außerdem (zumindest in Bayern) gewollt, daß im Bauantragsverfahren immer weniger geprüft wird (meines Wissens auch in Sachen Brandschutz) und der Bauherr/Planer durch seine Unterschrift versichert, alles nach Gesetz und Stand der Technik geplant zu haben und ausführen wird.
Wenn die Genehmigungsbehörde von sich aus (bzw. nach Hinweis der Gemeinde) keine Auflagen macht/ !machen darf!, bleibt es lediglich bei einem rechtlich absolut unverbindlichen Hinweis/Empfehlung der Gemeinde.
Die politisch gewollte Verwaltungsvereinfachung, die den Bauherrn stärker verpflichtet, kollidiert hier mit der gemeindlichen Pflichtaufgabe Brandschutz.

Vorgehen in Zukunft?
Gemeinde gibt jeden Bauantrag an Kommandanten (weil meist in der Verwaltung kein "Brandschutztechniker" vorhanden ist) damit dieser dann die Bauherrn auf schlechte Wasserversorgung oder andere Gefahren hinweisen kann?
Verwaltungsvereinfachung? Ehrenamtlichen zusätzlich zuzumuten?



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