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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Einsatz mit 17 ! Freistellung auf der Arbeit ????????? | 32 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 432072 | ||
| Datum | 09.10.2007 20:24 MSG-Nr: [ 432072 ] | 10932 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Lukas Müller Folgende Situation: Mit 17 Jahren (Azubi) in der Einsatzabteilung !Da man in Hessen mit 17 Jahren in die Einsatzabteilung eintreten kann, gelten ab Eintritt auch die gleichen Rechte und Pflichten aus dem HBKG wie für andere FA. Ich sehe keinen Grund, dem 17jährigen seine Ruhezeit zu verweigern. Bin aber bzgl. der Ruhezeitregelung selbst nicht fit was die Berechnung der Ruhezeit angeht. Davon abgesehen wird hier öfters mal diskutiert, wie sinnvoll es ist, Minderjährige mit zu Einsätzen zu nehmen. Wer es sich leisten kann, in jedem Moment bei jedem Szenario dem Minderjährigen einen FA zum "Auf-ihn-Aufpassen" und "Auf-die-Finger-schauen" zur Seite zu stellen, der möge sie mitnehmen... ... hier jedenfalls hat sich das Thema seit Inkrafttreten der aktuellen Feuerwehrsatzung erledigt, und ich bin nicht gerade untröstlich traurig darüber ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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