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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEinsatz mit 17 ! Freistellung auf der Arbeit ?????????32 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land)432075
Datum09.10.2007 20:27      MSG-Nr: [ 432075 ]10952 x gelesen

Moin

Geschrieben von Thomas BodenbenderNach §10, Abs. 2 HBKG kann man mit 17 noch nicht Mitglied in der Einsatzabteilung sein.Eeeehhhm... da du den Absatz ja sogar verlinkst, gehe ich davon aus, dass du ihn auch gelesen hast, oder?

Zur Sicherheit:
"(2) In den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst dürfen nur Personen aufgenommen werden, die das 17. Lebensjahr vollendet haben."

Preisfrage: Wie alt bin ich, wenn ich das siebzehnte Lebensjahr vollendet habe? ;o)

Nix für ungut, CNR! ;o)

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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