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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEinsatz mit 17 ! Freistellung auf der Arbeit ?????????32 Beiträge
AutorJan 8Hin8ner8k B8., Helgoland / S.-H.432101
Datum09.10.2007 21:35      MSG-Nr: [ 432101 ]10808 x gelesen

Geschrieben von ---Alexander Sucker---
Wenn ein kleines Baby sein erstes Lebensjahr vollendet feiert man den 1. Geburtstag.
Nach zwei Jahren dann den zweiten.
Dann sollte man doch nach 17 Jahren gelebt den 17. Geburtstag feiern, außer man feiert den 1. Geburtstag schon im Krankenhaus.


Laut Adam Riese: RRRRIICCHHHTTIIIGG


Alles was Ich hier schreibe spiegelt allein meine eigene Meinung wieder.

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