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Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Tanklöschfahrzeug
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Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaAGT/PA für TSF-Wehren, war: LF 10/6 und GW-Z als Ersatz für HLF 20/16?20 Beiträge
AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW432360
Datum11.10.2007 11:05      MSG-Nr: [ 432360 ]4519 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Klaus KrebsHier könnte man ansetzen, würde man ein TSF mit 2 PA ausrüsten, müsste bei einer Alarmierung zumindest ein TLF 8/18 od. 16/24 mitalarmiert werden (TSF baut Löschangriff auf, TLF stellt erste Wasserentnahmestelle und Sicherheitstrupp).

Von einem TSF mit nur zwei PA halte ich nicht viel. Das ist weder Fisch noch Fleich. Ein TSF ist der klassische Erstangreifer für eine kleine Wehr. Wenn von so einer Wehr der Grundschutz der Gemeinde /Ortsteil sichergestellt werden muss, so gehört auch die Möglichkeit dazu einen Innenangriff durchzuführen. Aus diesem Grunde gehören vier PA auf ein TSF und die Wehr entsprechend Kräfte ausbilden. Wenn die örtlich Feuerwehr jedoch nicht die örtliche zuständige Feuerwehr für den Grundschutz im eigenen Ort ist (z.B. nur Logistikaufgaben), braucht sie auch nicht innenangriffsfähig zu sein.

Das bei einem Einsatz mit Innenangriff mit der Besatzung und Beladung eines TSF keine Reserven mehr vorhanden sind; und deshalb, schon bei einem entsprechenden Stichwort, mehrere Einheiten alarmiert werden müssen, ist doch eigentlich selbstverständlich. Würde man aber die TSF mit nur zwei PA ausstatten, so wäre die Wehr nicht in der Lage einen Innenangriff selbständig zu beginnen.
Wenn das Fahrzeug aus der Nachbarwehr, sei es wegen schlechter Verkehrsverhältnisse oder eines Paralleleinsatzes nun die Einsatzstelle nicht zeitnah erreichen kann, so könnte die Ortswehr keinen Innenangriff beginnen ohne massiv gegen Diesntvorschriften und UVV zu verstoßen (Innenangriff obwohl PA und evtl. PA-Träger für Sicherheitstrupp noch nicht einmal vor Ort). Wie soll sich der Einsatzleiter nun bei einer Menschenrettung verhalten? Trupp herein schicken und auf den Sicherheitstrupp verzichten oder Warten und auf die Nachbarwehr warten, die wegen vereister Straßen und dichtem Nebel erst in 20 Minuten eintrifft.

Gruß Stephan



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AGT/PA für TSF-Wehren, war: LF 10/6 und GW-Z als Ersatz für HLF 20/16? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt