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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | LF 10/6 und GW-Z als Ersatz für HLF 20/16? | 32 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 432573 | ||
Datum | 11.10.2007 22:32 MSG-Nr: [ 432573 ] | 9115 x gelesen | ||
Bleibt immer noch die frage nach der Begründung. Wenn ich als Privatmann hier schreibe, dass eine mir nahe stehende Feuerwehr XY ein Einsatzfahrzeug benötigt, und die Gemeinde gedenkt dieses anzuschaffen, worin werden da Auschreibungsrichtlinien verletzt. Wenn ich jetzt schreibe, dass der Gemeindesaal des Ortes XY neu gestrichen werden soll und frage nach einer schönen Farbe....... still mitlesen und anonym stänkern, toll :-( Gruß Daniel Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei. | ||||
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