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Rettungsdienst
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKostenerstattung bei Tragehilfe etc.8 Beiträge
AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen432581
Datum11.10.2007 23:12      MSG-Nr: [ 432581 ]6941 x gelesen

Geschrieben von Christian SchmidtMeiner Meinung handelt es sich um eine Menschenrettnung, ist also Aufgabe der Gemeinde => Feuerwehr. Daraus ergibt sich dann dass die Gemeinde wohl auf den Kosten sitzen bleibt. Wie sieht es bei einer reinen Tragehilfe aus?


hmm ... also ich hab in meinen Einsatzberichten, soweit ich mich erinnern kann, noch nie eine Tragehilfe kostenpflichtig gehabt. Und auch wenn ein Patient etwas volumiger ist, sei es aus Fresssucht,Krankheit oder sonstiges ... in dem Fall braucht er, wenn der RD vor Ort ist eine med. Versorgung. (Sollte man von ausgehen)
Anders wäre es, wenn jemand sich bis Oberkante/Unterlippe volllaufen lässt und nicht mehr eigener Herr ist?!

MkG
Patricia


Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr!

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