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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kostenerstattung bei Tragehilfe etc. | 8 Beiträge | ||
Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 432581 | ||
Datum | 11.10.2007 23:12 MSG-Nr: [ 432581 ] | 6941 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Schmidt Meiner Meinung handelt es sich um eine Menschenrettnung, ist also Aufgabe der Gemeinde => Feuerwehr. Daraus ergibt sich dann dass die Gemeinde wohl auf den Kosten sitzen bleibt. Wie sieht es bei einer reinen Tragehilfe aus? hmm ... also ich hab in meinen Einsatzberichten, soweit ich mich erinnern kann, noch nie eine Tragehilfe kostenpflichtig gehabt. Und auch wenn ein Patient etwas volumiger ist, sei es aus Fresssucht,Krankheit oder sonstiges ... in dem Fall braucht er, wenn der RD vor Ort ist eine med. Versorgung. (Sollte man von ausgehen) Anders wäre es, wenn jemand sich bis Oberkante/Unterlippe volllaufen lässt und nicht mehr eigener Herr ist?! MkG Patricia Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr! | ||||
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