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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kostenerstattung bei Tragehilfe etc. | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 432596 | ||
Datum | 12.10.2007 00:50 MSG-Nr: [ 432596 ] | 6829 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Schmidt bei uns gab es heute die Diskussion wer für die entstehenden Einsatzkosten aufkommt wenn die Feuerwehr vom Rettungsdienst zur Tragehilfe oder bei der Rettung einer adipösen Person alarmiert wird. Bis jetzt stellte bei uns m.W. noch keine Wehr einen Einsatz in Rechnung wenn wir seitens des RD die FW anforderten. Zur "reinen Tragehilfe" fordern wir i.d.R. nur RD Kräfte nach (RTW/KTW). Wenn wir schwergewichtige Patienten transportieren müssen, sind wir verpflichtet, zuerst den ITW zu alarmieren (mit Krankenhausbett), erst wenn dieser "nicht in einer vertretbaren Zeit" anwesend sein kann, dürfen wir den Pat. durch die FW transportieren lassen. Benötige ich eine DLK um einen Notfallpatienten aus einer Wohnung zu bekommen, dann wurde das in der Vergangenheit m.W. von der FW auch nicht verrechnet. Möchte aber nicht behaupten, dass die FW das nicht darf. Ich weiß z.B. dass die Bergwacht bei uns auch über den Kostenträger abrechnet, wenn sie einen Patienten aus unwegsamen Gelände zum RTW bringt. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | ||||
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