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Mannschaftstransportwagen
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Tragkraftspritzenfahrzeug
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKann eine Feuerwehr einfach aufgelöst werden?7 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.432697
Datum12.10.2007 16:24      MSG-Nr: [ 432697 ]5041 x gelesen

Geschrieben von Thorsten MeierKann die Samtgemeinde einfach sagen, es kommt ein MTW zu der Feuerwehr?
Somit ist ja die Mindestausstattung einer Feuerwehr mit Grundausstattung nicht mehr gegeben?

NBrandSchG Anhang 6, (Verordnung über Mindeststärke ...) § 5 (Mindestausrütung der Feuerwehren)

(1) Die Mindestausrüstung einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung umfasst
1 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF,

Geschrieben von Thorsten MeierDas würde ja bedeuten die Samtgemeinde löst die Feuerwehr auf, da sie ja kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt.
Auflösung nach NBrandchG § 10 Absatz 2
(...) Die Auflösung von Ortsfeuerwehren bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde
Also der Landkreis muss dem ganzen zustimmen.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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