News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kann eine Feuerwehr einfach aufgelöst werden? | 7 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 432697 | ||
Datum | 12.10.2007 16:24 MSG-Nr: [ 432697 ] | 5041 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten Meier Kann die Samtgemeinde einfach sagen, es kommt ein MTW zu der Feuerwehr? NBrandSchG Anhang 6, (Verordnung über Mindeststärke ...) § 5 (Mindestausrütung der Feuerwehren) (1) Die Mindestausrüstung einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung umfasst 1 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF, Geschrieben von Thorsten Meier Das würde ja bedeuten die Samtgemeinde löst die Feuerwehr auf, da sie ja kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Auflösung nach NBrandchG § 10 Absatz 2 (...) Die Auflösung von Ortsfeuerwehren bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde Also der Landkreis muss dem ganzen zustimmen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|