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Feuerwehrgesetz
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaRollgliss nur mit Lehrgang verwenden?20 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W433146
Datum15.10.2007 16:05      MSG-Nr: [ 433146 ]11596 x gelesen

Hallo Christian,

zu deinen Fragen:
- Rollgliss notwendig?
Ja. Bei uns schon, solange wir kein anderes Flaschenzugsystem haben. Kommt bei uns hin und wieder (würde sagen so alle ein bis zwei Jahre) zum Realeinsatz.
I.d.R. Bauunfälle. Um Personen mittels Schleifkorbtrage aus Baugruben, Kellergeschossen etc. waagrecht aufzuseilen/hochzuziehen.

- Ausbildung notwendig?
Ja, auf jeden Fall. Wie (fast) jedes Teil in der Feuerwehr muss man sich damit auskennen und die Handhabung üben. Im Gegesatz zu z.B. einem Schlauch (stark vereinfacht gesprochen) ist können die Folgen bei falscher Handhabung (Absturz) fataler sein..

- Welche Ausbildung?
Eine Unterweisung durch den Hersteller, oder jemanden aus einer anderen Feuerwehr, der mit dem Gerät Erfahrung hat sollte reichen. Du brauchst sicher keinen Höhenretter-Lehrgang, wie du schon erkannt hast.

- Ausbilder oder alle Nutzer?
Da es keine Verpflichtung gibt, dass der Benutzer einen bestimmten Lehrgang braucht, nutzt doch Multiplikatorfunktion. Sorgt dafür, das einige wenige in der Benutzung Erfahrung und Wissen sammeln können, und lasst diese dieses weitergeben. Funktioniert eigentlich sehr gut.
Wichtiger ist, dass jeder, der in der Einsatzsituation in die Lage kommen könnte, das Roll-Gliss einsetzen zu müssen, weiß was er tut (nicht nur glaubt, das geht so-und-so).

Noch Fragen?

Viele Grüße,
Sebastian


§2, FwG BW:
"Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
Von Löschen steht hier nichts.

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