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Feuerwehrgesetz
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaRollgliss nur mit Lehrgang verwenden?20 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W433154
Datum15.10.2007 17:02      MSG-Nr: [ 433154 ]11379 x gelesen

Die Frage wird dir wohl am ehesten der Hersteller beantworten können.

Beste Grüße,
Sebastian


§2, FwG BW:
"Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
Von Löschen steht hier nichts.

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