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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Rollgliss nur mit Lehrgang verwenden? | 20 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 433200 | ||
Datum | 15.10.2007 20:53 MSG-Nr: [ 433200 ] | 11446 x gelesen | ||
Geschrieben von Patricia Klott Was die Ausbildung angeht ... wenn ich das noch recht in Erinnerung habe, dürften "normale" FA dieses garnicht verwenden (wenn man es genau nimmt) Denn: Die mir geläufige Definition lautet auf "frei hängende arbeiten". Deswegen ja auch Arbeits- und Sicherungsseil. Wobei die Übergänge da sicher fließend sind. Und im Zweifelsfall wird man beim Vergleich Eintreffzeit SRHT-Gruppe mit Hängetraume wohl trotz hinzu alarmierter SRHT-Gruppe nicht umhinkommen, deren Aufgaben war zu nehmen. Aber das ist ein anderes Thema ;-) Viele Grüße, Sebastian §2, FwG BW: "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen." Von Löschen steht hier nichts. | ||||
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