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Feuerwehrgesetz
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaRollgliss nur mit Lehrgang verwenden?20 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W433200
Datum15.10.2007 20:53      MSG-Nr: [ 433200 ]11446 x gelesen

Geschrieben von Patricia KlottWas die Ausbildung angeht ... wenn ich das noch recht in Erinnerung habe, dürften "normale" FA dieses garnicht verwenden (wenn man es genau nimmt) Denn:
Absturzsicherung = Nicht im Seil hängen
Höhenrettung = im Seil hängend


Die mir geläufige Definition lautet auf "frei hängende arbeiten". Deswegen ja auch Arbeits- und Sicherungsseil.
Wobei die Übergänge da sicher fließend sind. Und im Zweifelsfall wird man beim Vergleich Eintreffzeit SRHT-Gruppe mit Hängetraume wohl trotz hinzu alarmierter SRHT-Gruppe nicht umhinkommen, deren Aufgaben war zu nehmen. Aber das ist ein anderes Thema ;-)

Viele Grüße,
Sebastian


§2, FwG BW:
"Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
Von Löschen steht hier nichts.

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