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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nachfrage: Verkehrsregelung durch Feuerwehren | 25 Beiträge | ||
Autor | Nico8 P.8, Gaildorf / Baden Württemberg | 433222 | ||
Datum | 15.10.2007 21:49 MSG-Nr: [ 433222 ] | 9725 x gelesen | ||
Hallo Alexander, hier ist Obacht geboten! Bei der Verkehrsregelung handelt es sich auch in Bayern um eine "orginäre" Aufgabe der Polizeibehörden. Das heisst, selbst im Rahmen eines Amtshilfegesuchs ist es keiner anderen Behörde oder Organisation erlaubt regelnd in den Fahrzeugverkehr einzugreifen. Solange nix passiert gut. Wenn was passiert handelt es sich schnell um einen "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr" und das ist ein Straftatbestand! Die StVO und entsprechende Regelungen sind Bundesrecht und das bricht Landesrecht... Das Absperren (halb / ganzseitig) von Einsatzstellen ist der Feuerwehr zum Eigenschutz natürlich erlaubt. Streng genommen muss aber für die Auflösung der Absperrmaßnahme die Landes oder Kreispolizeibehörde hinzugezogen werden. Grüße Nico Technik ohne Taktik? Nein Danke | ||||
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