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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Rollgliss nur mit Lehrgang verwenden? | 20 Beiträge | ||
Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 433228 | ||
Datum | 15.10.2007 22:32 MSG-Nr: [ 433228 ] | 11488 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Hodapp Geschrieben von Patricia KlottWas die Ausbildung angeht ... wenn ich das noch recht in Erinnerung habe, dürften "normale" FA dieses garnicht verwenden (wenn man es genau nimmt) Denn: Zitat:"Direkt ins Seil darf sich der FM nur zum Zweck der Selbstrettung begeben (d.h. Lebensgefahr im Verzug), dies geschieht dann im Ausnahmefall ohne Redundanz." "...der FM belastet seine PSA gegen Absturz (Rollgliss/Absturzset) nicht durch freies Hängen. Er ist immer mit den Füssen und/oder Händen und den Füßen zB. an einer Leiter, auf dem Dach etc ..." "...die speziell ausgebildeten FA (Höhenretter) begeben sich u.a. mit dem zu Rettenden, bei der Befreiung aus einer lebensbedrohlichen Lage, ins Seil ..." Das sind seitens Absturzsicherung. Ich meine mich zu erinnern, das das Rollgliss auch soweit darunter fällt?! Korregiert mich, wenn ich falsch liege. MkG Patrica Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr! | ||||
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