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Feuerwehrgesetz
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaRollgliss nur mit Lehrgang verwenden?20 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W433232
Datum15.10.2007 23:35      MSG-Nr: [ 433232 ]11413 x gelesen

Hi Patricia,

ich weiß nicht, was du zitierst, aber es stimmt mit meiner Meinung nach überein.
Bei den Einsätzen, die ich vorm Auge habe (Person mittels Korbschleiftrage und Rollgliss aus Klärbecken und Kellergeschoss durch den Treppenraum retten) war es nicht nötig, dass ein FA mit im RollGliss hängt.
Also auch keine spezielle Höhenrettung. Oder?

Viele Grüße,
Sebastian


§2, FwG BW:
"Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
Von Löschen steht hier nichts.

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