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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | Rollgliss nur mit Lehrgang verwenden? | 20 Beiträge | ||
| Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 433240 | ||
| Datum | 16.10.2007 09:40 MSG-Nr: [ 433240 ] | 11579 x gelesen | ||
Hallo, also das ein Rollgliss komplett auszusondern ist kommt eigentlich nie vor. Den es lassen sich alle Teile die defekt sein können austauschen. Es sit jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen. Dazu steht nach 10 Jahren eine Revision durch eine zugelassen Stelle an. Danach eine Revision alle 5 Jahre. Bei uns sind Rollglissgeräte mit Baujahr 1978 noch in Benutzung. Die Benutzung solle von Personen erfolgen die im Umgang eingewiesen sind. Wichtig ist das immer die 3 Wicklungen auf der Rolle sind. Ein Einbau von losen und festen Rollen erleichtert die Arbeit , erhöht jedoch den Seilbedarf. Eine zusätzliche Sicherung durch ein mitlaufendes Sicherungegerät an einem seperaten Seil hat zu erfolgen. Das Sicherungsseil muß an einem anderem Festpunkt befestigt werden, damit im Fall der Fälle das Sicherungsseil nicht auch die Wirkung verliert sollte der Festpunkt an dem das Rollgliss angeschlagen ist nachgeben. Zu der Diskusion ob 2 Person bei der zu rettenden Person dabei ist oder nicht : Das Rollgliss ist für eine Belastung von 150kg bei Personen ausgelegt. Gruß Philip SK Rollgliss im THW | ||||
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