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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nachfrage: Verkehrsregelung durch Feuerwehren | 25 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 433340 | ||
Datum | 16.10.2007 15:46 MSG-Nr: [ 433340 ] | 9645 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Dann übernimmt es eine HO, die nicht in den RD eingebunden ist. Richtig. Geschrieben von Henning Koch Das finde ich dann zwar auch richtig so, aber das hat für mich nichts mit der (nicht-) Einbindung in den RD zu tun. Auch richtig, ich hab mich wohl falsch ausgedrückt. Meinte das ist nichts für FW, die nicht das ausgebildete Personal usw. dafür haben. FW die auch im RD und / oder SEG usw. eingebunden sind, könnten natürlich auch den Sanitätsdienst übernehmen. Sonst meint die Gemeinde vielleicht, "im neuen Fahrzeug ist doch ein Notfallrucksack, das reicht doch" (und wir sparen uns Geld). Das sollte man IMO dann schon den HiO überlassen. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | ||||
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