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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nachfrage: Verkehrsregelung durch Feuerwehren | 25 Beiträge | ||
Autor | Nico8 M.8, Langhagen / Mecklenburg-Vorpommern | 433384 | ||
Datum | 16.10.2007 18:11 MSG-Nr: [ 433384 ] | 9814 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Alexander Blasczyk Ist es zutreffend, dass nur in Bayern und in keinem anderen deutschen Bundesland die Feuerwehren Verkehrsregelungen vornehmen dürfen? Wenn man die Ansicht teilt, dass ein Verkehrsicherungsanhänger der Verkehrregelung dient (Siehe Rotes Heft Nr.205 "Absicherung von Einsatzstellen"), dann haben auch Feuerwehren an der Ostseeautobahn A20 dieses Recht. Dort sind nämlich im Zuge des Autobahnbaus entsprechende VSA beschafft worden. Mir ist ein Fall sicher bekannt, nämlich bei der FF Bad Sülze südöstlich von Rostock. Auf welcher rechtlichen Grundlage dort gearbeitet wird, ist mir allerdings nicht bekannt. MkG Gruß Nico ------------------------------- Mein Text, meine Meinung! | ||||
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