alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNachfrage: Verkehrsregelung durch Feuerwehren25 Beiträge
AutorNico8 P.8, Gaildorf / Baden Württemberg433627
Datum17.10.2007 21:14      MSG-Nr: [ 433627 ]9676 x gelesen

Hallo Michael.

sorry für die Falschinfo, Du hast recht. Meine Quelle war das Heft "
Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz" von Ralf Fischer (2006).

Bayern ist das einzige Bundesland in dem das Innenministerium eine entsprechende Zuständigkeitsververordnung erlassen hat.

In BaWü gibt es keine solche Zuständigkeitsverordnung. Dementsprechend darf die Feuerwehr nur Absperren.
Es gibt kein Verwaltungshandeln ohne Rechtsgrundlage. Und da Bayern die Ausnahme darstellt dürften die Kameraden als einziges auch Regelnd eingreifen.

Grüße
Nico


Technik ohne Taktik? Nein Danke

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.110


Nachfrage: Verkehrsregelung durch Feuerwehren - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt