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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nachfrage: Verkehrsregelung durch Feuerwehren | 25 Beiträge | ||
Autor | Nico8 P.8, Gaildorf / Baden Württemberg | 433627 | ||
Datum | 17.10.2007 21:14 MSG-Nr: [ 433627 ] | 9676 x gelesen | ||
Hallo Michael. sorry für die Falschinfo, Du hast recht. Meine Quelle war das Heft " Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz" von Ralf Fischer (2006). Bayern ist das einzige Bundesland in dem das Innenministerium eine entsprechende Zuständigkeitsververordnung erlassen hat. In BaWü gibt es keine solche Zuständigkeitsverordnung. Dementsprechend darf die Feuerwehr nur Absperren. Es gibt kein Verwaltungshandeln ohne Rechtsgrundlage. Und da Bayern die Ausnahme darstellt dürften die Kameraden als einziges auch Regelnd eingreifen. Grüße Nico Technik ohne Taktik? Nein Danke | ||||
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