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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Widerspruchsverfahren in NRW abgeschafft | 8 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 434022 | ||
Datum | 19.10.2007 15:42 MSG-Nr: [ 434022 ] | 6267 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ab 1.11.07, befristet für 5 Jahre bis 2012, gibt es in den meisten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten in NRW kein Widerspruchsverfahren mehr. Heißt, man muss sofort den Klageweg beschreiten. Bürokratieabbaugesetz 2 NRW Gilt folglich auch für die Feuerwehren in NRW. Entsprechend wurde auch das Landesbeamtengesetz NRW geändert. Vorverfahren künftig nur noch für besoldungs-, versorgungs-, beihilfe-, heilfürsoge, reisekosten-, trennungsentschädigungs- und umzugskostenrechtliche Angelegenheiten. Ob es tatsächlich Bürokratie abbaut oder nicht vielmehr die Verwaltungsgerichte zum Erliegen bringt - warten wir es ab. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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