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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWiderspruchsverfahren in NRW abgeschafft8 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW434036
Datum19.10.2007 16:09      MSG-Nr: [ 434036 ]4768 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Katja Midunskyab 1.11.07, befristet für 5 Jahre bis 2012, gibt es in den meisten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten in NRW kein Widerspruchsverfahren mehr. Heißt, man muss sofort den Klageweg beschreiten.

Ich glaube, das war schon ein pfiffiger Schritt. Denn die meisten Bürger, die evtl. noch Widerspruch einlegen würden, werden mit Sicherheit vor dem Klageweg abschrecken. Kann man jetzt sehen wie man will.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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