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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Widerspruchsverfahren in NRW abgeschafft | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 434056 | ||
Datum | 19.10.2007 17:10 MSG-Nr: [ 434056 ] | 4667 x gelesen | ||
Hi, Ironie-Detektor einschalten. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Schwachsinn! Ich denke, das bezieht sich auf mein Wörtchen "pfiffig"!? Das war Ironie. Damit wird meiner Meinung nach nur die Unfehlbarkeit der Verwaltung manifestiert. Und das finde ich nicht glücklich. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Wenn jetzt mein Steuersachbearbeiter einen Fehler macht, muss ich zu Gericht und kann es nicht mehr im Vorfeld durch einen Widerspruch begründen. Das machst Du und ich vielleicht auch. Aber es werden sich einge Leute dadurch abschrecken lassen, dass es ja gleich vor Gericht geht (Kosten, Aufwand), auch wenn sie vielleicht recht haben. 1:0 für die Verwaltung. Das natürlich die Leute, deren Probleme bisher im Widerspruch gelöst wurden, zusätzlich direkt die Gerichte anrufen können, ist natürlich wieder eine höhere Belastung. Es wird einfach nur Arbeit verschoben. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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