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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWiderspruchsverfahren in NRW abgeschafft8 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW434077
Datum19.10.2007 18:27      MSG-Nr: [ 434077 ]4623 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von ---Katja Midunsky--- ab 1.11.07, befristet für 5 Jahre bis 2012, gibt es in den meisten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten in NRW kein Widerspruchsverfahren mehr. Heißt, man muss sofort den Klageweg beschreiten.

Da steht, man braucht kein Vorverfahren mehr. Heißt das wirklich, es kann auch keins mehr geben?

Gruß,
Henning

P.S.: hattest du zu der Fahrerlaubnis-Sache noch was erfahren?



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