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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWiderspruchsverfahren in NRW abgeschafft8 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen434105
Datum19.10.2007 21:07      MSG-Nr: [ 434105 ]4608 x gelesen

Moin,

yepp, besonders pfiffig wenn wie in Nds die Berhörde bei Irrtümern zu gunsten des Bürgers Änderungen weiterhin eigenmächtig vornehmen kann, der Bürger jedoch nur gerichtlich gegen ihn belastende Unregelmäßigkeiten vorgehen kann.


Geschrieben von Henning Koch
Da steht, man braucht kein Vorverfahren mehr. Heißt das wirklich, es kann auch keins mehr geben?

Zumindest in Nds seit ein, zwei Jahren schon der Fall. Besser aufmerksam die Rechtsbehelfsbelehrung studieren...

ciao,
Thorben



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